Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben

Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben

Im Grunde genommen ist es in Deutschland auch dank unserer kinderreichen Familienministerin nicht möglich, die Kinderbetreuungskosten wirklich als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Im Vergleich zu anderen Absetzmöglichkeiten, ist die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten jedoch sehr einfach. So kann man pro Jahr 6000,- Euro für die Kinderbetreuung ausgeben, um dann auch die maximale steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt, dass das Finanzamt quasi 2/3 der Kosten (4000,-) Euro auf die eingezahlte Lohnsteuer anrechnet. 1/3 müssen die Eltern alleine zahlen, was pro Jahr 2000,- Euro wären. Unterschiede in der Berücksichtigung von Alleinerziehenden und Familien werden nicht gemacht.

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Bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, werden alle Kinder „Gleichgestellt“. Trotzdem gibt es noch in der „Durchführung“ einige Unterschiede. Gibt es in einer Familie z.B. nur einen „Verdiener“, während der Partner für die Kinderbetreuung zu Hause bleibt, können diese Kinderbetreuungskosten nur vom 3 bis zum 6 Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden.

Bei Alleinerziehenden und Doppelverdienern gibt es diese Grenze nicht. Gerade für Alleinerziehende ist das ein Vorteil, denn sie können mit dieser „Kostenverteilung“ einiges an Kosten sparen, in dem sie einen höheren Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt erreichen. An eines sollte man in dieser Situation aber noch zusätzlich denken! In diesen 4000,- Euro, die man sich vom Finanzamt zurückholen kann, sind auch die 920,- Euro Werbekostenpauschale schon mit drin!

Die Pauschale 

Damit man diesen Betrag auch wirklich optimal nutzen kann, müssen zusätzliche Werbungskosten vorliegen, die den Betrag der Pauschale „füllen“ und man zusätzlich noch die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen kann. Bei „Doppelverdienern“ lässt sich aber auch noch die „Zuordnung“ vornehmen, dass die Kinderbetreuungskosten bei dem Partner eingetragen werden, der schon seine Werbungskosten überschritten hat.

Weil der Gesetzgeber aber viele „Lücken“ schließen möchte, kann es passieren, dass das Finanzamt hier einmal nicht mitspielt. Wenn Sie noch eine Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung suchen, werden Sie hier auf https://www.krankenpflege-haushaltshilfe.de fündig.

Kinderbetreuungskosten mehr im Video:

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