Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind besondere Ausgaben, die man bei seiner Einkommenssteuererklärung wie die Sonderausgaben auch steuerlich geltend machen kann. Diese „außergewöhnlichen Belastungen“ werden vom Gesetz her so definiert, dass sie eben „zwangsläufig“ sind und nicht „umgangen“ werden können. Außerdem wird erwartet, dass ein angemessener Betrag nicht überschritten wird.

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Was genau darunter verstanden wird, ist nicht näher bestimmt, richtet sich jedoch an den „allgemeinen“ Ausgaben in vergleichbaren Fällen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene „Töpfe“ in die man solche außergewöhnlichen Belastungen steuerlich einsetzen kann. Zum einen sind es natürlich die Krankheitskosten, die bei entsprechenden Situationen sehr schnell ins Kraut schießen können und damit eben auch eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Aber auch eine Scheidung kann ja bekanntermaßen sehr teuer werden. Dabei geht es dem Finanzamt sicher weniger um die „Unterhaltskosten“, wenn es um die außergewöhnlichen Belastungen geht. Viel mehr wird hier an die Kosten für Anwälte und das Scheidungsgericht gedacht. Denn nicht selten braucht man doch viele Termine beim Anwalt, bis man sich so weit auf eine Scheidung bzw. eine „Strategie“ für die Scheidung geeinigt bzw. festgelegt hat.

Beerdigungskosten oder Krankheitskosten

Der dritte Topf, den man als außergewöhnliche Belastung in Anspruch nehmen kann, sind die „Beerdigungskosten“. Das ist aber nur unter der Voraussetzung möglich, wenn man die Kosten für eine Beisetzung eines nahen Verwandten übernimmt, der nicht genug „Erbe“ hinterlassen hat, um die Beisetzung davon zu bezahlen.

Ist dagegen „genug“ Erbe vorhanden, dass man davon auch die Beisetzung bezahlen kann, so gilt, dass man diese Ausgaben auch als „Nachlassverbindlichkeiten“ angeben kann, wenn man die „Steuererklärung“ für seine Erbschaftssteuer machen muss.

Besonders bei den Krankheitskosten kann es aber sein, dass die „Übergänge“ zwischen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sehr fließend sind. Das ist auch der Grund dafür, dass außergewöhnliche Belastungen oft zu den Sonderausgaben gezählt werden obwohl sie das eigentlich nicht sind.

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