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Was sind Sonderausgaben

Oft werden sich Steuerzahler fragen, was den nun im Sinne des Gesetzes „gültige“ Sonderausgaben sind. Das ist gar nicht so einfach festzustellen oder auch zu behalten. Durch häufige Änderungen in den Details kann man leider nur grobe Informationen darüber geben, was den ggf. als „Sonderausgaben“ anerkannt wird. Im konkreten Einzelfall bleibt es dem Steuerberater oder viel Recherche in der aktuellen Literatur überlassen, herauszufinden, was absetzbar ist. Per Definition unterscheidet man jedoch 4 verschiedene Arten von Sonderausgaben bzw. Sonderaufwendungen.

1.) Allgemeine Sonderausgaben, bei denen es sich unter Anderem, um Unterhaltsleistungen und vergleichbares handelt.

2.) Altersvorsorgeaufwendungen, die deutlich darauf ausgelegt sind, die Menschen im Alter zu versorgen und nicht oder nur eingeschränkt vorzeitig in Anspruch genommen werden können.

3.) Sonstige Aufwendungen, die sich eventuell auch um die Vorsorge drehen jedoch nicht unter die direkte Altersvorsorge fallen. Das können Krankenversicherungen, Haftpflicht- und Hausratsversicherungen und noch einige andere Ausgaben sein.

4.) Als letztes bleiben dann noch die sonstigen Aufwendungen, zu denen beispielsweise die Sonderausgaben gehören. Aber auch „Bau-Ausgaben, im Zusammenhang mit einer Sanierung, werden in diesem „Bereich“ verbucht.

 

Insgesamt handelt es sich also bei den Sonderausgaben um notwendige Ausgaben, die man machen muss, damit man im weiteren Sinne, der Gemeinschaft nicht auf der Tasche liegt und selbst „handlungsfähig“ bleibt. Besonders im Bezug auf die Gesundheit und die Altersvorsorge, werden sehr weitreichende Absetzmöglichkeiten bei den Sonderausgaben eingeräumt, die auch von den Selbstständigen in Anspruch genommen werden können.

Ausgaben die mit „Investitionen“ in einen Zusammenhang gebracht werden können, sind nur ausgesprochen eingeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig und auch nur im privaten Bereich zu finden. Für Gewerbetreibende und Selbstständige, gibt es diese „Sonderausgaben“ zwar auch. Allerdings gelten die nur für die „privaten“ Ausgaben, die für den jeweiligen Bedarf ausgegeben werden müssen. Betriebliche Ausgaben müssen anders angesetzt werden.

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» 1 Kommentar
1"Alles reinschreiben"
am Montag, 15. September 2008 10:11von Anne
Also ich mache es im Zweifel immer so, dass ich einfach alles in die Steuererklärungsformulare eintrage, was ich für richtig halte. Denn streichen kann es das Finanzamt immer noch, aber würde ich es weglassen, könnte es ja passieren, dass ich etwas "verschenke". Und nachzuvollziehen, was nun abzugsfähig ist und was nicht, kann der nicht-steuerrechtlich ausgebildete Bürger wohl kaum noch.
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