Steuererklärung Sonderausgaben

Steuererklärung Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben, die man auch noch in einer Steuererklärung geltend machen kann, gehört sicher auch das eine oder andere, was man investiert. Nimmt man sich z.B. ein altes Haus vor, dass man renoviert um es später zu bewohnen, kann man diese Renovierungs- und Sanierungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Sonderausgaben werden meist jedoch nur anerkannt, wenn es sich um „sanierungsbedürftige“ Baudenkmäler handelt.

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Bei vielen Sonderausgaben wird die „Abzugsfähigkeit“ auf einen relativ niedrigen Prozentsatz begrenzt. Bei den Sonderausgaben, die rund um eine „Denkmalrenovierung“ abgesetzt werden können, ist dieser Prozentsatz der Sonderausgaben natürlich wesentlich höher!!!

Mit 90% der tatsächlichen Kosten, kann man hier so viel wie in keinem anderen Bereich absetzen. Natürlich hat auch das Finanzamt nichts zu verschenken und setzt den Sonderausgaben Grenzen. Allerdings liegen die hier lediglich darin, dass man die „absetzbaren“ Kosten auf einen Zeitraum von 10 Jahren verteilen muss. Wenn man jedoch genauer nachsieht, wie viel Arbeit und Geld es kostet solche alten Gebäude zu sanieren und zu renovieren, sollte man auch bei dieser hohen Förderung immer daran denken, dass es erheblich mehr werden kann, als es eventuell auf den ersten Blick erscheint. Deshalb sollte man sich immer auch noch möglichst um weitere Förderungen bemühen, wenn man sich tatsächlich an so ein Projekt wagt.

 

Schließlich ist es kein Zuckerschlecken ein Gebäude wieder in Stand setzen zu lassen und/oder auch noch selbst daran mitzuarbeiten. Viele Projekte sind hier schon gescheitert, weil sich die Ideengeber einfach übernommen haben. Das kann auch bei einer enormen Förderung wie dieser sehr schnell passieren. Denn anders als die „Absetzbarkeit“ der Kosten, die über einen längeren Zeitraum gestreut ist, wollen viele Handwerker, Dienstleister und Lieferanten ja sofort bezahlt werden, wenn sie eine Leistung bzw. ein Produkt liefern.  

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