Sonderausgaben Steuer Sonderausgaben Berechnung Sonderausgaben Sonderausgaben Studium Sonderausgaben Pauschalbetrag Sonderausgaben Unternehmen Sonderausgaben Versicherungen Altersvorsorge Sonderausgaben Sonderausgaben Beispiel Steuer Blog Fachartikel Verzeichnis Gästebuch Online-Shop

Bookmark Webseite

 
 

Suche

Kommentare

Absetzbarkeit von Ve...
Kinderbetreuungskost...
Kinderbetreuungskost...
Kinderbetreuungskost...
Kinderbetreuungskost...

Admins

Benutzerdefinierte Suche
Sonderausgaben arrow Steuer Sonderausgaben arrow Steuer Sonderausgaben
Steuer Sonderausgaben E-Mail

Steuer Sonderausgaben

Sonderausgaben sind nach dem deutschen Gesetz zumindest teilweise von der Steuer abzusetzen. Grundsätzlich gilt, dass es für „Betriebsausgaben“ und „Werbungskosten“ eine eigene „Pauschale“ gibt, die man bei der Steuererklärung voraussetzen kann. Danach unterscheidet das deutsche Steuerrecht noch nach „allgemeinen“ Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen, anderen Vorsorgeaufwendungen und sonstigen Aufwendungen, die man bei der Steuererklärung geltend machen kann.

Jeder einzelne dieser „Bereiche“ kann mit vielfältigen Kosten und Gebühren bestückt werden, die man dann ggf. vom Finanzamt zurück bekommt. Natürlich bekommt man da nicht die ganzen gezahlten Beträge wieder! Es wird lediglich der Steuerliche Anteil zurückgezahlt, den man ggf. für diesen Betrag an das Finanzamt überweisen musste.

Während man in der Vergangenheit auch die Kosten für den Steuerberater, als „allgemeine“ Sonderausgaben von der Steuer absetzen konnte, so ist es doch so, dass man hier bestenfalls noch die Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dafür hernehmen kann, um die Kosten für den Steuerberater abzusetzen. Dazu kommen aber noch einige weitere Ausgaben, die man immer noch als allgemeine Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Dazu gehören unter Anderem auch noch Freibeträge die man ggf. für die Betreuung von Kindern ausgibt oder sonstige „haushaltsnahen“ Dienstleistungen. Bei allen Ausgaben, die man als Sonderausgaben ansetzen darf gilt, dass man in der Regel nur gewisse „Anteile“ der Kosten auch geltend machen darf.

Außerdem werden für die „absetzbaren“ Kosten auch Obergrenzen geführt, bis zu denen man seine Kosten ansetzen darf, wenn man Steuern sparen will. Diese „Obergrenzen“ sind sehr unterschiedlich und müssen in manchen Fällen auch auf mehrere Jahre verteilt werden, wie es bei manchen Betriebsausgaben üblich ist. Für welche Sonderausgaben die Beachtung er Obergrenzen nötig ist, kann man bei den jeweiligen Steuerhilfevereinen oder bei einem Steuerberater erfahren. Aber auch bei den jeweiligen Finanzämtern kann man die entsprechende Auskunft bekommen. Denn die Behörde ist zu jeglicher Auskunft gegenüber den Steuerzahlern verpflichtet, wenn es um die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen geht.

Steuerformen und Report im Video:

 

Weiterführende Steuerinformationen, Tipps für Abschreibungen und Dokumentationen:

Die Kilometerpauschale

Belege für die Steuererklärung

Wie überprüft man den Einkommenssteuerbescheid?

Steuern und Spenden

 

 

» Keine Kommentare
Es gibt bisher noch keine Kommentare.
» Kommentar schreiben
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Name
Titel
Kommentar
 verbleibende Zeichen
Captcha Image Code neu generieren, falls er unlesbar sein sollte
 

Translation

Artikel speichern

Bookmark and Share

PDF-Download

PDF Steuern

Umfrage

Sie machen ihre Steuererklärung ...?
 

Bei Steuertipps Online

Aktuell 31 Gäste online

Sonderausgaben Statistik

Mitglieder: 1
News: 179
Weblinks: 0