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Allgemeine Fristen für die Einkommenssteuererklärung 


Zunächst einmal unterliegt jede natürliche Person, die ein Einkommen bezieht, der Einkommenssteuerpflicht.

Zu den einkommensteuerpflichtigen Einkommen gehören dabei Einkommen aus selbstständiger und nichtsselbstständiger Tätigkeit sowie Gewinnanteile von Gesellschaftern. Allerdings ist nicht jeder dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Daneben sind auch Rentner zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, wenn ihre Einkünfte nach Abzug aller Freibeträge höher liegen als 7664 Euro. Alle anderen sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, allerdings ist es so, dass sich die Steuererklärung in nahezu allen Fällen lohnt und der Steuerzahler eine Rückerstattung erhält. Im Zusammenhang mit der Abgabe einer Steuererklärung sind jedoch gesetzliche Fristen zu beachten.

Hierzu einer Übersicht:

 

       

Grundsätzlich gilt für diejenigen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, der 31. Mai des Folgejahres als Stichtag. Das bedeutet, die Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2007 beispielsweise muss inklusive aller Belege und der Lohnsteuerkarte bis zum 31. Mai 2008 angegeben werden.

       

Kann der Steuerzahler diese Frist nicht einhalten, etwa aufgrund einer längeren Erkrankung oder weil Belege fehlen, kann er einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In aller Regel wird die Abgabefrist bei entsprechender Begründung bis zum 30. September verlängert.

       

Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, ist eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Dezember möglich, in begründeten Ausnahmefällen kann der Steuerberater darüber hinaus eine noch längere Abgabefrist beantragen.

       

Für Land- und Forstwirte richtet sich die Abgabefrist nach deren Wirtschaftsjahr, das im Regelfall vom Kalenderjahr abweicht. Hier beträgt die Frist drei Monate seit Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das bedeutet, ein Land- oder Forstwirt, dessen Wirtschaftsjahr vom 01. Mai bis 30 April dauert, muss seine Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Juli abgeben. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit zur Fristverlängerung, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung erstellt.

       

Steuerzahlern, die freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgeben, steht seit Januar 2008 ein Zeitraum von vier Jahren für die Abgabe zur Verfügung, wobei diese Regelung für alle Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 gilt.


Thema: Allgemeine Fristen Einkommenssteuererklärung 

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