Das Wirrwarr um die Mehrwertsteuer

Das Wirrwarr um die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer in Deutschland beträgt 19 Prozent. Neben dem normalen Steuersatz gibt es noch den ermäßigten Steuersatz, der bei 7 Prozent liegt. Grundsätzlich liegt dem ermäßigten Steuersatz auch eine gute Idee zugrunde. Die Dinge des täglichen Bedarfs sollten nämlich für jedermann erschwinglich sein.

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Um dies zu gewährleisten, wurde einst der ermäßigte Mehrwertsteuersatz eingeführt. Im Laufe der Zeit gab es aber so viele Neuregelungen und Korrekturen, dass mittlerweile kaum noch jemand nachvollziehen kann, wann der ermäßigte Steuersatz Anwendung findet und warum bei anderen Dingen oder Leistungen der reguläre Mehrwertsteuersatz fällig wird.

Die Mehrwertsteuer als Verbrauchssteuer

Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine indirekte Steuer. Der Verbraucher führt die Mehrwertsteuer nämlich nicht unmittelbar als Abgabe an das Finanzamt ab. Stattdessen ist die Mehrwertsteuer in jedem Preis oder Rechnungsbetrag, den der Verbraucher beim Kauf einer Ware oder für eine Dienstleistung bezahlt, enthalten.

Der Händler oder Dienstleister schlägt die Mehrwertsteuer also auf seinen eigenen Preis auf. Diesen Mehrwert, den der dadurch schafft, führt er an das Finanzamt ab. Gleichzeitig hängt die Höhe der Mehrwertsteuer, die der Händler oder Dienstleister an das Finanzamt bezahlt, von seinen Umsätzen ab.

Dabei wird die Steuer für jeden Umsatz fällig, egal ob er niedrig oder hoch ist. Deshalb lautet der korrekte Name für die Steuer auch Umsatzsteuer.

Die Mehrwertsteuer gehört in die Gruppe der Verbrauchssteuern. Dies liegt daran, dass die Steuer für jede Ware und jede Dienstleistung fällig wird, die jemand verbraucht oder in Anspruch nimmt. Für die Staatskasse ist dies eine lukrative Einkommensquelle.

Der Fiskus verdient so nämlich nicht nur an den direkt versteuerten Einnahmen und Gewinnen mit. Stattdessen profitiert er auch von den Ausgaben, also wenn jemand etwas konsumiert. Dies wiederum betrifft nicht nur diejenigen, die in Deutschland leben, arbeiten oder hier steuerpflichtig sind. Touristen, ausländische Geschäftsleute und alle anderen, die während ihres Aufenthalts hierzulande für etwas Geld ausgeben, zahlen die Mehrwertsteuer damit ebenfalls automatisch mit.

Das Wirrwarr um die Mehrwertsteuer

Auf den ersten Blick scheint die Frage, wann der reguläre Mehrsteuersatz und wann der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben wird, recht einfach zu beantworten zu sein. Der ermäßigte Steuersatz gilt nämlich für alle die Güter, die zum Bedarf des alltäglichen Lebens gezählt werden. Hierunter fallen in erster Linie Lebensmittel.

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Außerdem unterliegen die meisten Druckerzeugnisse und Kunstgegenstände dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Auf den zweiten Blick wird aber schnell klar, dass die vielen Ausnahmeregelungen und Sonderbegünstigungen für ein echtes Wirrwarr sorgen.

Dazu ein Beispiel:

In einem Ort gibt es ein Gasthaus mit Fremdenzimmern. Wenn nun ein Kunde in diesem Gasthaus ein Gericht bestellt und sein Essen mitnimmt, es also außer Haus verzehrt, werden 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Entscheidet sich der Gast hingegen dafür, sein Essen im Gasthaus zu genießen, muss der Gastwirt 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen. Verbringt der Gast dann die Nacht in einem der Fremdenzimmer, wird die Übernachtung aber wieder nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer besteuert.

Kuriose Regelungen finden sich allerdings auch an vielen anderen Stellen. Wer beispielsweise Filterkaffee kauft, bezahlt den ermäßigten Steuersatz. Im Unterschied dazu werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, wenn es löslicher Kaffee sein soll. Wer normale Kartoffeln oder Hundekekse einkauft, entrichtet 7 Prozent Mehrwertsteuer, denn Kartoffeln und Hundekekse werden zu den Produkten des täglichen Bedarfs gezählt.

Wer sich hingegen Süßkartoffeln gönnt oder seinen Kindern eine Packung Kekse mitbringt, muss tiefer ins Portemonnaie greifen. Bei diesen beiden Produkten werden nämlich die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Warum Süßkartoffeln und Kekse für Kinder nicht zu den alltäglichen Dingen des Lebens gehören, kann wohl niemand so richtig erklären. Noch kurioser wird das Ganze aber angesichts der Tatsache, dass Reitpferde aus Sicht der Mehrwertsteuer nicht als Luxushobby gelten, sondern wie viele Lebensmittel zu den wichtigen Alltagsgegenständen gehören und deshalb ermäßigt besteuert werden.

Kritik an der Mehrwertsteuer von höchster Stelle

Einige Entscheidungen rund um die Mehrwertsteuer mögen zum Schmunzeln anregen, andere sind durchaus ärgerlich. Mit dem Wirrwarr um die Mehrwertsteuer haben aber nicht nur Verbraucher ihre Schwierigkeiten.

Auch der Bundesrechnungshof übte deutliche Kritik. Er mahnte an, dass viele Regelungen widersprüchlich und sachlich nicht zu begründen seien. Zudem bemängelte der Bundesrechnungshof, dass einige Ausnahmeregelungen durchaus Anreiz zum Missbrauch bieten. Als Beispiel nannte er Moos. Wenn für ein Gesteck oder einen Kranz frisches Moos verwendet wird, werden 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Kommt stattdessen Trockenmoos zum Einsatz, muss der Händler 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen. Da der Verkäufer dadurch weniger am Moos verdient, ist es nicht verwunderlich, wenn er das Trockenmoos mit etwas Wasser anfeuchtet und es anschließend als frisches Moos verkauft. Unterm Strich forderte der Bundesrechnungshof schon 2010, dass die Mehrwertsteuer angeglichen werden soll.

Dies ist bislang nicht geschehen, denn so wirklich traut sich niemand an die komplexen Regelungen heran. Das Finanzministerium hat aber zumindest ein 140-seitiges Dokument erstellt, das den Beamten in den Finanzämtern dabei helfen soll, zu entscheiden, wann welcher Mehrsteuersatz zur Anwendung kommt.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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