Alle wichtigen Infos zu ElsterLohn II

Alle wichtigen Infos zu ElsterLohn II  

Das digitale Zeitalter hat mittlerweile auch das Steuersystem erreicht und setzt sich hier zunehmend durch. Während im Jahre 2000 gerade einmal 140.000 Steuerpflichtige eine elektronische Steuererklärung einreichten, waren es im Jahre 2009 schon 8,3 Millionen Steuerpflichtige, die die sogenannte Elster nutzten.

Anzeige

Die Software, die für Elster, also die elektronische Steuererklärung benötigt wird, wird von den Finanzämtern und im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieser Software kann die Steuererklärung dann am Computer erstellt und via Internet an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. 

Sofern Belege oder andere Nachweise notwendig sind, müssen diese aber nach wie vor auf dem Postweg nachgereicht werden. Die Zustellung des Steuerbescheides kann dann wahlweise per Post oder ebenfalls elektronisch erfolgen.

Die Software bietet eine Ausfüllhilfe und weist den Nutzer direkt auf Fehler hin, Steuertipps sind jedoch nicht vorhanden. Die Modernisierung betrifft aber nicht nur die Steuerklärung, sondern auch die Lohnsteuerkarte. Nachdem diese 1925 eingeführt und seit 1953 immer im Wechsel in roter, gelber, grüner und orangefarbener Tönung ausgegeben worden war, wurde sie nun nach immerhin 85 Jahren verabschiedet. Ersetzt wird die Lohnsteuerkarte durch ein Verfahren namens ElsterLohn II.

Und hier die wichtigsten Infos zu ElsterLohn II in der Übersicht:

Die Lohnsteuerkarte geht in Rente

Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnt, erhielt jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte, die er seinem Arbeitgeber vorlegen musste. Gab der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte nicht ab, wurde sein Einkommen nach der sehr ungünstigen Lohnsteuerklasse VI besteuert, die keine Freibeträge kennt.

Auf der Lohnsteuerkarte waren alle lohnsteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers vermerkt. Hierzu gehören Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Familienstand und Lohnsteuerklasse. Zudem enthielt die Lohnsteuerkarte den amtlichen Gemeindeschlüssel, die Identifikationsnummer und die eventuell eingetragenen Freibeträge.

Seit 2005 wurden die Angaben zur Lohnsteuer dann nicht mehr auf die Lohnsteuerkarte selbst gedruckt, sondern stattdessen wird eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Diese erhält der Arbeitnehmer als Computerausdruck, während der Arbeitgeber die Daten gleichzeitig auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt übermittelt. Dieses Verfahren trägt die Bezeichnung ElsterLohn I. 

ElsterLohn 2012 ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte

2010 wurde die letzte Lohnsteuerkarte dieser Art ausgegeben. Ab 2012 soll die Lohnsteuerkarte dann durch das elektronische System ElsterLohn II ersetzt werden. Alle lohnsteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers werden in diesem System erfasst und können vom Arbeitgeber abgerufen werden.

Da diese Umstellung jedoch einige Zeit in Anspruch nimmt, ist das Jahr 2011 eine Art Übergangsjahr. Die Lohnsteuerkarten, die 2010 ausgegeben wurden, bleiben auch für 2011 gültig. Gleiches gilt für die eingetragenen Freibeträge, die ebenfalls ein weiteres Jahr lang gültig bleiben. Allerdings ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mögliche Änderungen umgehend mitzuteilen. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, muss er diesem daher die Lohnsteuerkarte von 2010 vorlegen. Arbeitnehmer und Auszubildende, die im Jahre 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigen, können beim zuständigen Finanzamt ein Ersatzdokument beantragen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die die Übergangsregelung vereinfachen sollen. Bei einem Ausbildungsverhältnis beispielsweise kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse I für den Lohnsteuerabzug in 2011 auch ohne die Vorlage eines Ersatzdokuments als Bescheinigung zugrunde legen.

Die Finanzämter sind ab 2011 auch für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte zuständig und übermitteln die geänderten Daten an die zentrale Datenbank. Änderungen wie beispielsweise eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Umzug müssen aber weiterhin den zuständigen Meldebehörden mitgeteilt werden.  

Die ELStAM-Datenbank als zentrale Sammelstelle

ElsterLohn II startet als Pilotprojekt bei ausgewählten Unternehmen Mitte 2011, ab 2012 soll die sogenannte ELStAM-Datenbank dann in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Das Kürzel ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und in der Datenbank sind alle die Daten erfasst, die bislang auf der Lohnsteuerkarte vermerkt waren.

Die Zuordnung der Daten erfolgt über die persönliche Steueridentifikationsnummer, die 2008 für jeden Bundesbürger eingeführt wurde und ein Leben lang gültig bleibt. Die Datenbank wird zentral beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet und ab 2012 soll jeder Arbeitgeber die Daten, die er für den Lohnsteuerabzug benötigt, direkt abrufen können.

Notwendig hierfür sind zum einen die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers und aus Sicherheitsschutzgründen zum anderen eine gültige Elster-Authentifizierung und die Steuernummer des Arbeitgebers.  

Die Vorteile von ElsterLohn II

Rein aus steuerlicher Sicht ändert sich durch ElsterLohn II nichts, die Höhe der Abgaben bleibt also unverändert. Für den Arbeitnehmer wird es allerdings einfacher, steuerrelevante Daten ändern zu lassen.

Bislang musste er sich dazu seine Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber aushändigen lassen, diese dann beim zuständigen Amt vorlegen und dem Arbeitgeber nach der Änderung wieder zurückgeben. Nun kann die Änderung der Daten auf direktem Wege erfolgen. Wurde eine Ersatzkarte notwendig, beispielsweise weil der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte verloren hatte, wurde dafür eine Gebühr erhoben.

Auch dies entfällt in Zukunft. Für den Arbeitgeber ergibt sich der Vorteil, dass er keine Lohnsteuerkarten mehr entgegennehmen, aufbewahren und nach Ablauf des Jahres wieder zurückgeben muss. Zudem kann er alle Daten, die er im Zusammenhang mit der Berechnung der Lohnsteuer benötigt, direkt abrufen.

Weiterführende Steuertipps, Anleitungen und Steuerratgeber:

 

Thema: Alle wichtigen Infos zu ElsterLohn II  

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen