Sonderausgaben Steuer Sonderausgaben Berechnung Sonderausgaben Sonderausgaben Studium Sonderausgaben Pauschalbetrag Sonderausgaben Unternehmen Sonderausgaben Versicherungen Altersvorsorge Sonderausgaben Sonderausgaben Beispiel Steuer Blog Fachartikel Verzeichnis Gästebuch Online-Shop

Bookmark Webseite

 
 

Suche

Kommentare

Absetzbarkeit von Ve...
Kinderbetreuungskost...
Kinderbetreuungskost...
Kinderbetreuungskost...
Kinderbetreuungskost...

Admins

Benutzerdefinierte Suche
Sonderausgaben arrow Sonderausgaben Beispiel arrow Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen
Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen E-Mail

Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind besondere Ausgaben, die man bei seiner Einkommenssteuererklärung wie die Sonderausgaben auch steuerlich geltend machen kann. Diese „außergewöhnlichen Belastungen“ werden vom Gesetz her so definiert, dass sie eben „zwangsläufig“ sind und nicht „umgangen“ werden können. Außerdem wird erwartet, dass ein angemessener Betrag nicht überschritten wird.

Was genau darunter verstanden wird, ist nicht näher bestimmt, richtet sich jedoch an den „allgemeinen“ Ausgaben in vergleichbaren Fällen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene „Töpfe“ in die man solche außergewöhnlichen Belastungen steuerlich einsetzen kann. Zum einen sind es natürlich die Krankheitskosten, die bei entsprechenden Situationen sehr schnell ins Kraut schießen können und damit eben auch eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Aber auch eine Scheidung kann ja bekanntermaßen sehr teuer werden. Dabei geht es dem Finanzamt sicher weniger um die „Unterhaltskosten“, wenn es um die außergewöhnlichen Belastungen geht. Viel mehr wird hier an die Kosten für Anwälte und das Scheidungsgericht gedacht. Denn nicht selten braucht man doch viele Termine beim Anwalt, bis man sich so weit auf eine Scheidung bzw. eine „Strategie“ für die Scheidung geeinigt bzw. festgelegt hat.

Beerdigungskosten oder Krankheitskosten 

Der dritte Topf, den man als außergewöhnliche Belastung in Anspruch nehmen kann, sind die „Beerdigungskosten“. Das ist aber nur unter der Voraussetzung möglich, wenn man die Kosten für eine Beisetzung eines nahen Verwandten übernimmt, der nicht genug „Erbe“ hinterlassen hat, um die Beisetzung davon zu bezahlen.

Ist dagegen „genug“ Erbe vorhanden, dass man davon auch die Beisetzung bezahlen kann, so gilt, dass man diese Ausgaben auch als „Nachlassverbindlichkeiten“ angeben kann, wenn man die „Steuererklärung“ für seine Erbschaftssteuer machen muss.

Besonders bei den Krankheitskosten kann es aber sein, dass die „Übergänge“ zwischen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sehr fließend sind. Das ist auch der Grund dafür, dass außergewöhnliche Belastungen oft zu den Sonderausgaben gezählt werden obwohl sie das eigentlich nicht sind.

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

 


 

Translation

Artikel speichern

Bookmark and Share

PDF-Download

PDF Steuern

Umfrage

Sie machen ihre Steuererklärung ...?
 

Bei Steuertipps Online

Aktuell 33 Gäste online

Sonderausgaben Statistik

Mitglieder: 1
News: 179
Weblinks: 0