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Sonderausgaben Vorwegabzug

Der Vorwegabzug war in der Vergangenheit, eine Möglichkeit seine Kosten für die Altersvorsorge steuerlich geltend zu machen. Allerdings steht diese Möglichkeit, Sonderausgaben abzusetzen grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung, denn seit dem 01.01.2005 gelten neue gesetzliche Vorschriften zur Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz. Der grundsätzliche Vorwegabzug beträgt 3.068,- Euro, wenn man keine Zahlungen an die gesetzlichen Altersvorsorgeeinrichtungen zahlt.

Zahlt man diese auch als Selbstständiger bzw. Freiberufler, so reduziert sich dieser Vorwegabzug um 16%. Obwohl das neue Alterseinkünftegesetz gilt, so kann es doch noch einmal sein, dass der Vorwegabzug bei der eigenen Steuererklärung zum Einsatz kommen kann.

Der Grund dafür ist einfach, dass man bei der „Umstellung“ keine „harten“ Benachteiligungen auslösen möchte. Deshalb wird bis 2010 auch noch die so genannte „Günstigerprüfung“ durchgeführt, bei der dann auch bei jedem einzelnen Steuerzahler überprüft wird, welche „Steuerregelung“ günstiger für den Steuerzahler ist. Diese kommt dann auch bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens zum Einsatz.

 

Vorwegeabzug bei der Steuererklärung

Ab 2010 wird der Betrag für den Vorwegabzug jährlich um 300,- Euro reduziert, bis man in 2019 diesen „Übergang“ abgeschlossen hat und nur noch die neue Regelung zum Alterseinkünftegesetz gilt. Ein mögliches Hindernis, für diese Günstigerprüfung kann unter Umständen aber schon eine kleine Betriebliche Altersvorsorge sein, die ggf. für einen Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossen wird.

Denn obwohl Geschäftsführer auch „Angestellte“ sind, so müssen sie ihre Vorsorgemaßnahmen meist selbst „organisieren“ und bezahlen. Nehmen sie dabei ggf. von der Firma in Anspruch, dass sie auch eine „betriebliche“ Altersvorsorge bekommen, so schließt das diesen Vorwegabzug bei der Steuererklärung aus. Obwohl das neue Alterseinkünftegesetz an sich schon sehr umständlich ist, wird es leider durch verschiedene Übergangslösungen noch viel komplizierter, so dass man hier eigentlich nur mit einem guten Steuerberater wirklich weiter kommen kann. Ein Bankangestellter ist hier sicher nicht der richtige Ansprechpartner für solche Beratungen.

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