Sonderausgaben Student

Sonderausgaben Student

Als Student kann man sehr viele verschiedene Ausgaben haben. Was davon man als „Sonderausgaben“ absetzen kann, ist sehr unterschiedlich. Für den Fall, dass man nicht auf Bafög angewiesen ist und genug aus seinem „Job“ zum Studium verdient, kann man zumindest nach einer abgeschlossenen Ausbildung, viele Sonderausgaben rund um das Studium auch als Werbungskosten ansetzen. Die Sonderausgaben selbst kann man sowieso nur bis zu einem „Höchstbetrag“ von 4000,- Euro ansetzen.

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Der Vorteil ist aber, dass man die „Kosten“ vom ersten Euro geltend machen kann.Bei den Werbungskosten hat man einen Jahresfreibetrag von 920,- Euro. Erst wenn man mit seinen Sonderausgaben über diesem Betrag liegt, kann man auf eine „Rückerstattung“ hoffen.

Außerdem kann man auch hier nur Bildungskosten bis zum Maximalbetrag von 4000,- geltend machen. Außerhalb des Freibetrages, den man sowieso schon bekommt, kann man also maximal 3080,- Euro „zurück“ bekommen. Kann man diese „Kosten“ jedoch als Sonderausgaben ansetzen, bekommt man den Jahresfreibetrag für die Werbungskosten und dazu auch noch die „Anerkennung“ als Sonderangaben und damit quasi 920,- Euro mehr in der Tasche.

Ob man als Student die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, um zwischen Sonderausgaben und „Werbungskosten“ wählen zu können muss man im Einzelfall überprüfen.Sicher wird selten jemand auf die Idee kommen, direkt beim Finanzamt nach diesen „Voraussetzungen“ zu fragen und sich ausgerechnet in dieser Behörde zu informieren.

Trotzdem kann es doch auch mal praktisch sein, direkt bei der Behörde nachzufragen. Schließlich gilt auch beim Umgang mit Finanzbeamten: „Zwei Minuten dumm stellen, hilft weiter als ein ganzes Jahr Klugheit!“ Außerdem sind auch die Finanzämter verpflichtet diese Auskünfte zu erteilen. Hat man also mal gar keine andere Möglichkeit, eine Auskunft zu bekommen, ist das Finanzamt immer noch eine kostenlose Option, die man manchmal nur mit einem flauen Gefühl im Magen, wahrnehmen kann.

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