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Sonderausgaben Spenden

Nicht erst seit Hans Eichel will das Finanzamt immer mehr sparen. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich längst keine Pauschalen Beträge für Spenden, als Sonderausgaben eintragen lassen kann. Mehr als in anderen Bereichen, wird hier sehr genau verlangt, dass nachgewiesen wird, ob die Spende tatsächlich an einen „Befugten“ ausgezahlt wird. Woran man bei solchen Sonderausgaben auch noch denken muss ist, dass man zwar die „gesamte“ Summe steuerlich geltend machen kann.

Das heißt aber letztendlich nur, dass die „gesamte“ Summe, vom „zu versteuernden Einkommen“ abgezogen wird. Spendet man also 100 Euro an ein Obdachlosenasyl, heißt das nicht, dass man 100 Euro von seiner Steuerpflicht streichen kann.

Es sind dann bestenfalls 25 – 35 Euro, je nach dem persönlichen Steuersatz.Sind Spenden nur „bedingt“ abzugsfähig, so heißt dass, bei einer Abzugsfähigkeit von 60%, dass man bei einer Spende von 100 Euro nur 60 Euro von seinem „zu versteuernden Einkommen“ abziehen darf. An Steuerersparnis bringt das sicher auch nicht viel. Wer letztendlich glaubt, dass solche Spenden dabei helfen können, Steuern zu sparen hat sicher Recht. Letztendlich ist es aber doch so, dass man „drauf“ zahlt.

Die Umverteilung von Steuern  

Wirklich „Kosten“ sparen, kann man mit der Umverteilung Steuern zu Spenden sicher nicht. Gerade die „bedingte“ Abzugsfähigkeit findet man vor allem bei „Spendenempfängern“ die politisch aktiv sind.

Heißt also auch, dass man für Spenden an Parteien eine geringere steuerliche Anerkennung bekommt. Wer dagegen dem Fußballverein des Sohnemannes einen neuen Fußball kauft und darauf „verzichtet“, das Geld dafür vom Verein wieder zu bekommen, kann das auch als „Spende“ geltend machen.

Damit es aber keine Probleme mit dem Finanzamt gibt, sollte man sich dann auch bei solchen kleinen Beträgen, möglichst eine „Spendenbescheinigung“ geben lassen. Hier wird eben bestätigt, dass sie für die „gelieferten Gegenstände“ keine Rechnung gestellt oder Erstattung verlangt haben.

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

 

» 2 Kommentare
2Kommentar
am Mittwoch, 12. August 2009 00:27von Jojn
Haben Sie ja hübsch dargestellt, allerdings nur die halbe Wahrheit. Vielleicht sollten Sie mal die Möglichkeiten von Spenden an Stiftungen erwähnen, da sind dann etwas mehr als 100 Euro möglich.
1"Spende nicht für Steuer"
am Freitag, 12. September 2008 09:04von MiKa
Ich finde es durchaus richtig, dass Spenden nur begrenzt steuerlich angerechnet werden. Schließlich sollte der Sinn einer Spende sein, dass man jemand anderen unterstützen möchte und nicht, dass man dadurch Steuervorteile erlangen will. Ich bin der Meinung, dass man dann spenden sollte, wenn man tatsächlich wohltätige Absichten damit verfolgt. Positive Werbung auf Kosten anderer sind nicht Zweck einer Spende!
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