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Sonderausgaben Pauschale

Das deutsche Steuerrecht ist ausgesprochen kompliziert. Deshalb ist es auch kaum möglich einen „einheitlichen“ Betrag zu nennen, den man als Pauschale bei den Sonderausgaben benennen kann. Insgesamt gibt es viele verschiedene „Möglichkeiten“ Kosten auch als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung anzugeben. Für die meisten dieser „Möglichkeiten“ gibt es „Höchstgrenzen“ bis zu denen man seine Sonderausgaben geltend machen kann. So eine Höchstgrenze ist jedoch keine Pauschale im eigentlichen Sinne.

Denn es kann genaue Betragsdefinitionen geben, bis zu denen man seine Sonderausgaben absetzen darf. Aber auch Prozentangaben, der „Ausgaben“, der Verdienste oder auch der gezahlten Steuern halten hier mal als „Orientierungswert“ her.

In vielen Fällen ist es so, dass man seine Sonderausgaben nicht nur „belegen“ sondern auch wie bei der HarzIV – Behörde erklären muss. Denn das Finanzamt will ja auf keinen Cent verzichten, auf den es Anspruch hat. In manchen „Bereichen“ der Sonderausgaben, gibt es aber auch tatsächlich Pauschalen, die man für bestimmte Sonderausgaben angerechnet bekommt.

Die maximale Steuerentlastung 

Ein Beispiel dafür sind sicher die Vorsorgeaufwendungen. Hier geht es um Krankenkassenbeiträge, Arztrechnungen, gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge und natürlich auch private. Aber auch hier muss man sich mit der Prozentrechnung auseinander setzen. Denn auch hier werden häufig nur bestimmte Anteile der Vorsorgeaufwendungen überhaupt anerkannt.

Möchte man sich diese Pauschale für die Vorsorgeaufwendungen auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, kann man einen entsprechenden Antrag bei seinem Finanzamt stellen. In den meisten Fällen lohnt es sich jedoch wesentlich mehr, am Ende des Jahres tatsächlich eine Lohsteuererklärung zu machen, um dann auch wirklich genau zu belegen, wie viel man für seine Vorsorgeaufwendungen und die Altersvorsorge ausgegeben hat.

Die gesamten Zusammenhänge zwischen den verschiedensten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben, sind sehr umständlich und können deshalb auch vom Steuerberater nur mit sehr viel Mühe genauer beschrieben werden. Für Einzelfälle kann man sich aber die entsprechenden „Voraussetzungen“ für die „maximale“ Steuerentlastung zusammensuchen und nachschauen, in wie weit man sie erfüllt.

» 1 Kommentar
1Kommentar
am Donnerstag, 12. November 2009 12:39von Gast
Naja, ganz so böse ist das Finanzamt nun auch wieder nicht. Klar will es auf keine Einnahmen verzichten, aber auch der Steuerzahler will ja am Jahresende so viel wie möglich wieder rausholen. Außerdem legt nicht das Finanzamt die Abgabenhöhen fest, sondern der Gesetzgeber.
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