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Sonderausgaben Fernstudium

Die Sonderausgaben zum Fernstudium sind wohl so ähnlich zu sehen, wie die regulären Ausgaben rund um ein normales Studium. Deshalb kann man in der Regel davon ausgehen, dass man hier auch nur den Höchstbetrag von 4000,- Euro ansetzen kann. Ein Fernstudium wird aber nicht nur als „Ausbildung“ im eigentlichen Sinne absolviert. So kann man auch ein Fernstudium absolvieren um sich in einen berufsfremden Bereich einzufinden und etwas Neues dazu zu lernen.

Hier gilt, dass man in einem Jahr, bis zu 920,- Euro (bzw. 1227,- bei Auswärtsübernachtungen) pro Jahr aufwenden kann. Dazu kommen aber noch die verschiedensten Formen der Weiterbildung, die eigentlich nur eingeschränkt zu den Sonderausgaben zählen.

Selbstständige können solche „Weiterbildungen“ auch ganz einfach als Betriebsausgaben entsprechend von der Steuer absetzen. Dazu kommt aber noch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, solche berufsnahen Qualifikationen als Werbungskosten geltend zu machen. Für diese Werbungskosten gibt es im Allgemeinen keine Höchstgrenze, bis zu der man angesetzte Ausbildungen geltend machen kann.

Weiterbildung und Abzugsfähigkeit

Worauf man jedoch grundsätzlich achten muss, ist die schlichte Tatsache, dass auch vom Finanzamt, nicht jeder Bildungsträger wirklich anerkannt wird. Obwohl es zumindest theoretisch, für fast jede Form der Aus- bzw. Weiterbildung eine Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gibt, ist es doch so, dass der deutsche Staat sicher keinen „Weiterbildungskurs“ in einem Wüstencamp in Afghanistan bezahlen möchte.

Deshalb sind fragwürdige „Ausbildungen“ bzw. „Angebote“ aus rechtswidrigen Bereichen grundsätzlich von dieser Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Auch wenn sich vielleicht der eine oder andere darüber „ärgert“ dass der gewünschte „Kurs“ nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, so gilt doch, dass es auch besser so ist, dass nicht einfach jeder einen staatlich anerkannten Kurs geben darf, der vielleicht gar keine richtigen Qualifikationen bzw. Berechtigung für solche „Kurse“ hat und die Menschen schlicht nur ausnehmen möchte.  


 

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