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Sonderausgaben Anlage

Die Anlage, die man zu allen Sonderausgaben in der Steuererklärung beifügen muss, ist sicher der Zahlungsbeleg! Aber vor allem wenn es um „Sonderausgaben“ bzw. außergewöhnliche Belastungen geht, ist man ggf. auch verpflichtet zu erklären bzw. zu belegen. Dabei reichen eigene „Erklärungen“ oder auch die „Kontoauszüge“ längst nicht immer aus. Geht es zum Beispiel um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die man wegen einer Krankheit steuerlich ansetzen möchte, so muss man häufig auch die entsprechenden ärztlichen Atteste beifügen.

Dazu kommt auch noch, dass man bei „Weiterbildungen“ bzw. „Fortbildungsmaßnahmen“ auch oft nachweisen muss, dass diese Weiterbildung wirklich notwendig ist, wenn man sie von der Steuer absetzen möchte.

Hier ist man dann nicht nur als „steuerzahlender“ Arbeitnehmer gefragt, sondern auch der Chef muss mitspielen. So kann es auch mal sein, dass man dem Finanzamt eine „Begründung“ des Chefs vorlegen muss. Hier muss auch dieser sehr genau begründen, weshalb ein Arbeitnehmer eine Weiterbildung bzw. ein Seminar braucht.

Begründung für eine Sonderausgabe

Das „Wichtigste“ ist bei den Sonderausgaben, deshalb nicht nur der Beleg, dass man diese Ausgaben hatte. Man muss auch nachweisen, dass diese Ausgaben notwendig waren und diese Notwendigkeit begründen. Auch wenn es weitestgehend gründliche Regelungen gibt, kann es im Einzelfall immer sein, dass der „Finanzbeamte“ eine Begründung bzw. eine Sonderausgabe nicht gelten lässt.

Dann gilt es eben diesen Beamten davon zu überzeugen oder sich mit Hilfe eines Anwalts und vor einem Zivilgericht damit auseinander zu setzen. Wie alle Zivilprozesse, kann so etwas auch mal sehr lange dauern. Deshalb sollte man auch immer die Möglichkeiten in Erwägung ziehen, mit denen man sich ohne ein gerichtliches Verfahren einigen kann. Damit spart man sich nicht nur eine Menge Stress, sondern auch ein sehr hohes Risiko den Prozess zu verlieren und die Kosten dafür auch noch aufgebrummt zu bekommen.

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