Schulgeld Sonderausgaben

Schulgeld Sonderausgaben

Auch wenn es in Deutschland immer noch so ist, dass man in der Regel einen kostenlosen Schulbesuch bekommt, ist es doch auch so, dass sich immer mehr private Schulen mit eigenen Unterrichtskonzepten bilden. Gerade an diesen privaten Schulen wird dementsprechend auch ein Schulgeld fällig. Dieses Schulgeld kann man zumindest teilweise als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Allerdings darf man sich das Ganze nicht zu einfach vorstellen! Denn schließlich ist nur das reine „Schulgeld“ bei den Sonderausgaben abzugsfähig.

Anzeige

Heißt also, dass man z.B. bei einem Internat, nur das Schulgeld für das Kind, ansetzen darf. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung können hier nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die gesamten Schulkosten, kann man aber auch nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Denn hier werden höchstens 30% der Schulgebühren, als Sonderausgaben berücksichtigt. Dazu kommt noch die Anforderung, dass die jeweilige Schule, in Deutschland auch als so genannte „Ersatzschule“ anerkannt ist. Ist eine Schule nicht als Ersatzschule anerkannt oder liegt sogar im Ausland, hat man keine Möglichkeit, die Schulgebühren als Sonderausgaben geltend zu machen. 

Private Schule und Kosten

Natürlich gibt es vergleichsweise wenige Eltern die sich überhaupt eine private Schule für ihre Kinder leisten können. Trotzdem ist es so, dass auch hier zumindest ein Teil der Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Wer das Schulgeld bei den Sonderausgaben geltend machen möchte, sollte deshalb auch immer darauf achten, dass die entsprechenden Rechnungen und Belege von den Schulen auch genau „ausgewiesen“ werden. Nicht jeder „Kostenpunkt“ darf überhaupt angesetzt werden, deshalb muss genau zu erkennen sein, wofür welche „Kosten“ in Rechnung gestellt werden.

Ähnlich wie bei einem Mietvertrag, bei dem auch die „Nebenkosten“ aufgeschlüsselt werden müssen, wird auch hier eine genaue Unterteilung der Kosten erwartet. Die verbleibenden Kosten, muss man in jedem Fall selbst tragen, wenn man sein Kind auf eine private Ersatzschule schickt.

Schulgeld:

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen