am Sonntag, 17. Mai 2009 12:14von Simon
| Kfz Haftpflicht Sonderausgaben |
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Kfz Haftpflicht SonderausgabenDie Haftpflicht für ein Kfz kann man als Arbeitnehmer ganz einfach als Sonderausgaben geltend machen. Vor allem wenn man sein Fahrzeug nur für die Fahrten vom „Wohnort“ zum Arbeitsplatz verwendet, können die Prämien als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das sollte man sich jedoch im „Einzelfall“ sehr genau überlegen. Denn die Kfz Haftpflicht kann auch mal als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Benutzt man sein Fahrzeug z.B. auch für „Außendiensteinsätze“, so muss man wie auch für die Kilometerpauschale, ein Fahrtenbuch führen. Daran wird dann ermittelt, welchen „Anteil“ der Prämien man steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann. Sicher wird den meisten auffallen, dass man hier natürlich etwas weniger ansetzen könnte als bei den Sonderausgaben. Trotzdem ist es so, dass sich der Abzug als Sonderausgabe, nicht wirklich lohnen kann. Denn diese Kosten müssten auch als Sonderausgaben für Vorsorge angesetzt werden, die jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 1500,- Euro jährlich angesetzt werden können. Weil man aber von diesem Höchstbetrag mindestens noch seine „Krankenversicherungsbeiträge“ absetzen muss, ist es meist nahezu ausgeschlossen, dass man hier noch weitere steuerliche Absetzmöglichkeiten hat. Die Absetzbarkeit als SonderausgabenEine Absetzbarkeit als Sonderausgaben und als Werbungskosten gleichzeitig ist natürlich nicht möglich. Selbst wenn man die Beträge auch nur anteilig auf beide Absetzmöglichkeiten verteilen würde, würde das Finanzamt sie nicht anerkennen. Denn nach geltendem Recht schließt sich die beiden Absetzmöglichkeiten gegenseitig aus. Neben der Kfz-Haftpflicht gibt es aber noch andere Haftpflichtversicherungen die man steuerlich geltend machen kann. Ob man sie jedoch bei den Werbungskosten absetzen kann, hängt auch davon ab, ob man diese Haftpflichtversicherungen tatsächlich auch aus beruflichen Gründen braucht. Denn nur dann darf man sie auch als Werbungskosten ansetzen. Für alle anderen Haftpflichtversicherungen muss man die Sonderausgaben in der Steuererklärung bemühen. Vergleich von PKW-Klassen und Testberichte, in der Auto Fachzeitschrift. Tipps für den Autoversicherungs-Wechsel im Video:
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» 2 Kommentare
2"Kfz"
am Sonntag, 17. Mai 2009 12:14von Simon Ich habe es bis jetzt immer so gamcht, dass die Kfz-Versicherung zusammen mit den anderen Versicherungen angegeben und zusätzlich Kilometergeld geltend gemacht habe. Bislang wurde das auch immer so anerkannt, obwohl ich bei einem einfachen Weg zur Arbeit von fast 70km kein Fahrtenbuch führe.
1"Typisch!"
am Samstag, 13. September 2008 12:41von Carsten Das ist doch wieder typisch - derjenige der arbeitet, wird auch noch ständig zur Kasse gebeten. Ohne Auto geht heute so gut wie nichts mehr, fast jeder Arbeitgeber will Mitarbeiter mit Führerschein. Dass mit einem Auto aber immer auch Kosten verbunden sind, die in letzter Zeit auch noch deutlich gestiegen sind, ist dann eben Schicksal. Schön, wenn man wenigestens am Jahesende etwas zurückbekommen würde, aber das wird durch die vielen Kürzungen auch immer weniger!
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