Erststudium Sonderausgaben

Erststudium Sonderausgaben

Für das Erststudium kann man natürlich sehr viel genauere und ggf. auch mehr Sonderausgaben bei der Steuererklärung ansetzen, als bei einem gewöhnlichen Studium nach einigen Jahren Arbeitszeit oder einer bereits abgeschlossenen Ausbildung. Die Absetzbarkeit von ausbildenden Maßnahmen ist grundsätzlich sehr unübersichtlich. Ganz gleich ob man nebenbei noch mit einer Bafög-Behörde oder der ARGE zu tun hat, ist es doch mitunter sehr schwierig den Beamten glaubhaft zu versichern, das eine Sonderausgabe bzw. ein „Erststudium“ vorliegt.

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Auch wenn es gelegentlich andere gerichtliche Entscheidungen gibt bzw. gegeben hat, ist es doch so, dass eigentlich nur das Studium als „Erststudium“ anerkannt wird, das man direkt nach dem Abitur macht.

Für alle anderen Fälle, ist es mitunter sehr schwierig eine Anerkennung als „Erststudium“ zu bekommen, wenn man sich die Kosten steuerlich als Sonderausgaben zurückholen möchte. Bei einem Erststudium, das nicht mit einem Dienstverhältnis verbunden ist, kann man so eine Ausbildung auch als Sonderausgaben ansetzen. In den meisten anderen Fällen sind eher die „Werbungskosten“ der Bereich, in dem man sich einiges von seinem „Geld“ wiederholen kann.

 

Absetzungsmöglichkeiten

Eine Berufsausbildung bzw. ein Erststudium wird steuerlich auch noch immer häufiger als ein Teil der „privaten“ Lebensführung betrachtet. Damit wird man auch hier in seinen „Absetzungsmöglichkeiten“ eingeschränkt.

Womit man sich jedoch noch etwas mehr vom Finanzamt zurückholen kann, sind die „Ausbildungsdarlehen“ die man sich leistet. Man kann zwar nur die Zinsen steuerlich geltend machen, dafür aber bereits während der Ausbildung auch wenn man erst später mit den Zahlungen beginnt.

Bei größeren „Anschaffungen“ wie einem PC hat man zwar auch die Möglichkeit, Sonderausgaben geltend zu machen. Allerdings muss man ab einem „Netto-Betrag“ von mehr als 410 Euro, den absetzbaren Betrag auf mehrere Jahre verteilen. Einen PC, der mehr als diesen Netto-Betrag kostet, kann man also nicht auf einmal als „Werbungskosten“ angeben. Hier erfahren Studenten mehr über die Projektarbeit und Projektplanungen an der Universität, wie in den Fachbereichen Forderungsmanagment oder Informatik, auf https://www.projektarbeit-projektplanung.de/.

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