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Beschränkt abziehbare Sonderausgaben E-Mail

Beschränkt abziehbare Sonderausgaben

Beschränkt abziehbare Sonderausgaben, sind kosten, die man als Verbraucher im Alltag haben kann und bei denen man vom „Staat“ gefördert wird. Durch die Rückzahlung eines bestimmten Kostenanteils, übernimmt also die Gemeinschaft der Steuerzahler einen Teil dieser Kosten. Anders, als bei den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, beteiligt sich der Staat aber nicht in „voller Höhe“ an diesen Kosten, sondern nur zu einem bestimmten Prozentsatz.

Um diese „Kostenbeteiligung“ vom Staat auch zu bekommen, muss man jedoch auch noch eine jährliche Steuererklärung machen. Denn hier kann man dann genauer angeben, welche Ausgaben man hatte und wie viele Steuern ggf. gezahlt wurden.

 

Maximalbeträge 

Zu der Beschränkung, dass die Kosten nur zum Teil vom Staat übernommen werden, kommt aber auch noch, dass man für manche Kosten höchstens einen „Maximalbetrag“ erhalten kann. Also ganz gleich, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind oder wie hoch die übliche „Beteiligung“ des Staates ist, mehr als diesen Maximalbetrag gibt es nicht.

Diese Maximalbeträge reichen natürlich längst nicht immer aus, um alle „Kosten“ wirklich abzudecken, die man hatte. Trotzdem gibt es noch weitere Einschränkungen, die man bei den Sonderausgaben und anderen Steuerrückerstattungen hinnehmen muss.

Hat man z.B. weniger Steuern eingezahlt, als man an „Sonderausgaben“ absetzen könnte, bekommt man höchstens die eingezahlten Steuern zurück, auch wenn der Betrag dann niedriger ist als der gesetzliche Maximalbetrag. Insgesamt klingt das vielleicht etwas verwirrend, aber damit möchte der Staat eben vermeiden, dass er mehr Steuern zurückzahlen muss, als er überhaupt eingenommen hat.

Damit das auch sichergestellt ist, bekommt auch niemand vom Staat mehr „Steuern“ zurück, als er persönlich eingezahlt hat. Wenn man mal von unverschämten Abgeordneten-Diäten absieht, gibt es ja auch viele Dinge im Land, die von diesen Steuereinnahmen wirklich bezahlt werden müssen. Deshalb kann es sich auch der Staat nicht leisten, mehr zurück zu zahlen als er bekommt.

 

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

» 1 Kommentar
1"Beispiele"
am Mittwoch, 15. April 2009 17:17von Traude
Und was fällt in den Bereich der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben? Habt Ihr da nicht ein paar konkrete Beispiele?
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