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Berechnung Sonderausgaben

Die Berechnung der „Sonderausgaben“ ist an und für sich, relativ einfach. Schließlich lernt man das + und das  -  schon in der ersten Klasse. Denn im Grunde genommen, braucht man sich nur die jeweiligen Ausgaben, die man als Sonderausgaben bezeichnen kann, zusammen zu zählen.

Weil man aber nicht jede Art der Sonderausgaben auch in voller Höhe, vom Finanzamt zurückfordern kann, ist dazwischen auch noch etwas Prozentrechnung nötig. So muss man für jede einzelne Ausgabe den „Prozentteil“ ausrechnen, den man vom Finanzamt zurückfordern kann. Nur wenn die Prozentsätze bei mehreren „Ausgaben“ gleich sind, kann man diese Ausgaben vorher addieren und sich so etwas Prozentrechnerei sparen.

Muss man mehrere unterschiedliche Prozentsätze beachten, so muss man erst einmal die jeweiligen Beträge in Prozent ausrechnen, bevor man sie addieren kann. Als Nächstes muss man sich natürlich die Höchstgrenzen ansehen.

 

Höchstgrenzen bei Sonderausgaben

In vielen Bereichen der Sonderausgaben, gibt es Höchstgrenzen, bis zu denen man Sonderausgaben vom Finanzamt zurückfordern kann. Bei der Angabe der gesamten Ausgaben braucht man darauf aber keine „Rücksicht“ zu nehmen. Denn schließlich gibt man ja nur die „abzugsfähigen“ Sonderausgaben an. Dazu kommt aber auch noch, dass man mal nachsehen sollte, wie viel Steuern man überhaupt bezahlt hat.

Völlig unabhängig davon, wie viel man als „Sonderausgaben“ ansetzen kann oder wie hoch die jeweiligen „Höchstgrenzen“ sind, mehr als das was man eingezahlt hat, bekommt man sicher nicht vom Finanzamt zurück. Als Steuerzahler, kann man sich diese Berechnungen zwar weitestgehend sparen.

Allerdings kann es doch helfen, sich das mal auszurechnen, wenn man wissen möchte, wie viel man ev. von der Behörde zurückbekommen kann. In manchen Fällen ist die Berechnung der Sonderausgaben jedoch wesentlich schwieriger. Das gilt vor allem Dann, wenn bestimmte Kosten in mehreren „Bereichen“ der Sonderausgaben angesetzt werden können oder man ganz genau in einer Abrechnung unterscheiden muss, welche Sonderausgaben man wo ansetzen darf.

Weiterführende Steuerfachartikel und Tabellen:

Übersicht und Infos zur Günstigerprüfung

 


 

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