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Altersvorsorge Sonderausgaben

Die Sonderausgaben zur Altersvorsorge können sehr unterschiedlich aussehen. Denn es gibt eine Vielzahl von Verträgen, Versicherungen und Vorsorgemaßnahmen, die man in diesem Teil der Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann. Sicher gibt es für die allgemeinen „Risikoversicherungen“ wie die Krankenkasse u.ä. nur den begrenzten Höchstbetrag von 1500,- bzw. 2400,- Euro.

Trotzdem kann man über besondere Töpfe des neuen Alteresvorsorgegesetzes doch noch wesentlich mehr für seine Altersvorsorge herausholen. Wichtig ist dabei, dass man auch darauf achtet, welche „Art“ von Verträgen man für sein Alter abschließt.

Nimmt man sich zum Beispiel die Rürup-Rente, die letztendlich genau so funktioniert, wie die gesetzliche Rente, kann man davon ausgehen, dass man eine ziemlich sichere „Anlage“ hat, die man auch während der „Einzahlungsphase“ von der Steuer absetzen kann. Später muss man jedoch die Einkünfte aus dieser Anlage aber wie ganz normale andere Einkünfte auch noch versteuern. Etwas komplizierter wird es da schon bei den älteren Riester-Verträgen.

Diese sind eher als ein „Sparvertrag“ für den Mittelstand zu betrachten. Menschen mit einem geringen Einkommen können sich die „Verträge“ für diese Riester-Vorsorge oft gar nicht leisten, geschweige denn von der eigenen Steuer absetzen. Dazu kommt natürlich auch noch das Risiko der Arbeitslosigkeit, durch die ein langjähriger Riester-Vertrag in Gefahr geraten kann.

Denn wenn man auf staatliche „Hilfe“ angewiesen ist, ist damit in der Regel auch verbunden, dass man diese Verträge für zusätzliche Renten auch auflöst und „verfrühstückt“, bevor man echte Hilfe vom Staat erhalten kann. Von staatlichen Institutionen und vielen anderen Rentenexperten, wird deshalb immer auch empfohlen zuerst eine Altersvorsorge aufzubauen, die für solche „Fälle“ sicher ist und erst danach über mögliche weitere Anlageformen bei der Altersvorsorge nachzudenken. Falls die „zusätzlichen“ Maßnahmen zur Altersvorsorge einmal „baden“ gehen, hat man dann immer noch eine „Kleinigkeit“ die man zu seiner gesetzlichen Rente dazu bekommen kann. Erfahren Sie mehr über die Altersvorsorge und Kapitalanlagen, auf den Finanz-Portal.

Video-Bericht zur Altersvorsorge und Rente:

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

Absetzbarkeit von Versicherungen

Erbschaftssteuer Steuerreform

Uebersicht Abgeltungssteuer

Kilometerpauschale

Belege für die Steuererklaerung

 

» 1 Kommentar
1"Rente"
am Sonntag, 17. Mai 2009 11:53von Frank
Im Grunde ist es doch aber traurig, dass man sich überhaupt selbst darum kümmern muss, seinen Lebensunterhalt im Alter abzusichern. Jeder Arbeitnehmer zahlt doch ohnehin schon genug Abgaben, auch für die gesetzl. Rente. Wie soll jemand, der nicht so viel verdient, auch noch eine private Rente besparen können?!
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