Sonderausgaben Höchstbetrag

Sonderausgaben Höchstbetrag

Wenn es um die Sonderausgaben geht, gibt es für den Höchstbetrag zwei bestimmte Arten, die quasi nebeneinander stehen. In einer Steuererklärung bzw. bei der Berechnung einer „Steuerrückzahlung“ werden die Regelungen beider Höchstbetragsarten sehr genau eingehalten.

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1.)     Als erstes gilt natürlich der „Höchstbetrag“ des eingezahlten Geldes! Ganz gleich welche Sonderausgaben oder sonstigen „Freibeträge“ man geltend machen will, man wird vom Finanzamt nicht mehr zurückbekommen, als man vorher an das Finanzamt bezahlt hat. Kann man von vorne herein so viele „Freibeträge“ in Anspruch nehmen, dass man gar keine Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer zahlen muss, kann man sich auch die Steuererklärung selbst sparen. Denn es gibt dann ja nichts vom Finanzamt zu holen.

2.)     Für die verschiedenen Sonderausgaben gelten vergleichsweise verschiedene Beträge, als Höchstbeträge. Bei der privaten Altersvorsorge sind das derzeit 12000,- Euro für allein stehende und für verheiratete das Doppelte. Bei den weiteren Sonderausgaben wie z.B. Krankenversicherungen oder sonstige Versicherungen wird noch einmal unterschieden, ob man die Krankenversicherung das ganze Jahr über alleine bezahlt hat oder ob man diese zum Teil auch vom Arbeitgeber bezahlt bekommen hat.

Wer die Krankenversicherung selbst zahlt, hat als Alleinstehender den Höchstbetrag von 2400,- Euro. Zahlt der Arbeitgeber bei der Krankenversicherung mit, so bekommt man nur noch den Höchstbetrag von 1500,- Euro. Für Verheiratete gilt dabei jeweils der doppelte Betrag, wenn sie steuerlich „gemeinsam“ veranlagt sind.  

Werbungskosten können zusätzlich sehr unterschiedlich angesetzt werden ohne einem bestimmten Höchstbetrag zu unterliegen. Eine Ausnahme dabei ist die Entfernungspauschale, die nur bis zu einem Betrag von 4500,- Euro geltend gemacht werden kann.

 

Alles in Allem, sind die absetzbaren Beträge recht übersichtlich. Wirklich schwierig ist es nur, auszurechnen, was man den nun absetzen kann bzw. darf. Die gesetzlichen Regelungen dazu ändern sich laufend.

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